Hauswirtschaftliche Versorgung ist ein wesentlicher Teil der häuslichen Pflegehilfe.

Die Hauswirtschaftliche Versorgung umfasst im Wesentlichen alle Hilfeleistungen bezüglich konventioneller und regelmäßig wiederkehrender Handlungen im Ablauf des alltäglichen Lebens des Versicherten.

Voraussetzung für die hauswirtschaftliche Versorgung als Bestandteil der Pflege ist der Bedarf an Hilfe in einzelnen Bereichen der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität sowie einem zusätzlichen Bedarf bezüglich der hauswirtschaftlichen Versorgung. Eine erhebliche Pflegebedürftigkeit wird bei ausschließlichem Hilfebedarf der hauswirtschaftlichen Versorgung nicht anerkannt.

 

Zur hauswirtschaftlichen Versorgung zählen:

  • 1. Einkaufen
    Planung und Organisation der Beschaffung von Lebens-, Reinigungs- sowie Körperpflegeprodukten. Berücksichtigung von Jahreszeit und Menge, Anbietern und Preisen, Genieß- und Haltbarkeit von Lebensmitteln sowie deren korrekte Lagerung. Beachtung spezieller Diät- oder Unverträglichkeitsvorgaben.
  • 2. Kochen
    Zubereitung von Mahlzeiten unter Verwendung eines zuvor erstellten Speiseplans unter Berücksichtigung der passenden Ernährung hinsichtlich Alter, Lebens- und Gesundheitszustand. Sichere Bedienung technischer Küchengeräte sowie die korrekte Einschätzung von Mengenverhältnissen und Garzeiten unter Beachtung aller Hygieneregeln.
  • 3. Reinigung
    Reinigung von Fußböden, Möbeln, Fenstern, Haushaltsgeräten sowie dem Sanitärbereich im allgemeinen Lebensbereich des Pflegebedürftigen. Kenntnis über Beschaffenheit und Anwendung von Reinigungsmitteln und -geräten.
  • 4. Spülen
    Manuelles bzw. maschinelles Spülen von Geschirr.
  • 5. Reinigung und Wechseln von Wäsche und Kleidung
    Bereitstellen und sortieren von Textilien, Waschen, Aufhängen, Bügeln, Ausbessern und Einsortieren von Kleidung in Schränke bzw. Kommoden sowie das Bettenbeziehen.