Krankenkassenleistungen

Hierzu zählen sämtliche verordneten Leistungen, um das Ziel der ärztlichen Behandlung zu sichern. Beispielsweise Verabreichung von Medikamenten, Setzen von Injektionen, Anlegen von Verbänden, Dekubitus Versorgungen, Trachealkanülen Wechsel, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Infusionstherapien usw. Leistungen sind in den Rahmenempfehlungen aufgelistet.

Diese Leistungen werden von Ihrer Krankenkassen vollständig übernommen.

Eine Sonderform innerhalb der Krankenkassenleistungen nimmt der § 37.1 SGB V ein.

Hier werden Kombinationen aus Grund- und Behandlungspflegen und geringer Hauswirtschaftsleistungen von der Krankenkasse finanziert, damit ein möglicher Krankenhausaufenthalt vermieden oder zu verkürzt wird. Diese Leistungen sind an bestimmte Bedingungen gebunden und werden von Ihrer Krankenkasse geprüft.

Die spezielle Palliativpflege, welche es ermöglicht die letzten Lebenstage im häuslichen Umfeld zu verbringen, wird in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen. Diese Leistungen kann von uns und wenigen anderen, anerkannten Dienstleistern erbracht werden.

 

 

Pflegekassenleistungen

Die gesamten Pflegekassenleistungen samt entsprechenden Preisen entnehmen Sie bitte dem Punkt „Kostenkatalog“. Diese vorgegebenen Leistungen werden von uns direkt mit den Pflegekassen verrechnet. Bitte beachten Sie, dass die Pflegekassen nur gedeckelte Beträge zur Verfügung stellen und zwar entsprechend der Eingruppierung in einen Pflegegrad. Die Eingruppierung in einen Pflegegrad wird bei der Pflegekasse beantragt. Die Pflegekasse beauftragt den „Medizinischen Dienst“, welcher im Rahmen eines Hausbesuches die Pflegebedürftigkeit überprüft und einen Pflegegrad festgelegt. Wir unterstützen Sie gerne bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

Nach Eingruppierung werden von der Pflegekasse entsprechend des Pflegegrades Sachleistungsbeträge zur Verfügung gestellt.

 

Wir werden Sie genau darüber informieren, welche Anforderungen und Einzelleistungen für Sie notwendig bzw. sinnvoll sind.

Sollten die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichend sein, um Ihre optimale Versorgung zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, anfallende Restkosten mit dem örtlichen Sozialhilfeträger abzurechnen. Diese Möglichkeit wird von uns bereits beim Aufnahmegespräch erläutert und erklärt. Entsprechende Anträge werden von uns vorbereitet und gestellt.

 

Verhinderungspflege

Sollten Sie sich einmal eine Auszeit von der Pflege nehmen wollen, um sich mit Freunden zu treffen oder einen kurzen Urlaub zu unternehmen, dann haben wir auch hierfür die optimale Lösung für Sie. Wir übernehmen im Rahmen der Verhinderungspflege die Pflege stunden- oder tageweise und rechnen diese Leistungen bis zu einem Jahresbetrag von €1.612,00 bzw. auf Antrag €2.148,00 mit der Pflegekasse ab.

 

Betreuung und Entlastung

Ab Pflegegrad 2 hat man Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen von €125,00 pro Monat.