Die bis 2016 gültigen Pflegeleistungen deckten den Bedarf für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (Demenz) nicht ausreichend ab. Dies wurde mit der Pflegestufenreform 2017 behoben. Seit Jänner 2017 beinhaltet der neue Begriff der Pflegebedürftigkeit wesentlicher geistige Einschränkungen.

Auf dieser Grundlage existieren seit Januar 2017 Pflegegrade, welche psychische und physische Faktoren der Pflegebedürftigkeit gleichsetzen und zusätzlich am Grade der Selbstständigkeit orientieren.

 

Übersicht der Umstellung

Welche Leistungen stehen Ihnen zu?