Die Kombinationsleistung: Ambulante Geldleistung & ambulante Sachleistung

Von einer Kombileistung spricht man bei einer Kombination aus ambulanter Geldleistung und ambulanter Sachleistung/ Pflegesachleistung. Sprich man bezieht Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst, verbraucht jedoch nicht die gesamte Summe des Pflegegrads. Dies ist möglich um die Pflege optimal auf die individuellen Bedürfnisse des einzelnen abzustimmen. Wenn eine Kombileistung bezogen wird, bedeutet dies, dass sich das Pflegegeld in diesem Maß vermindert, in dem der Wert der Pflegesachleistungen zunimmt.

Eine Kombinationsleistung ist die Kombination aus ambulanter Geldleistung und ambulanter Sachleistung/ Pflegesachleistung. Bezug von Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst, ohne die gesamte Summe des Pflegegrads zu verbrauchen. Beispielsweise um die Pflege optimal auf die individuellen Bedürfnisse des Einzelnen abzustimmen. Wenn eine Kombileistung bezogen wird nimmt das Pflegegeld in selbem Maß ab, in dem der Wert der Pflegesachleistungen zunimmt.

Beispiel:
Ein Pflegebedürftiger mit dem Pflegegrad 2 hat einen Vertrag mit einem Pflegedienst über bestimmte Leistungen welche vom Pflegedienst übernommen werden sollen:
Für die morgendliche Grundpflege die der Pflegebedürftige beziehen will, veranschlagt der Dienst ambulante Sachleistungen in Höhe von €500 im Monat.

Diese entspricht 72,6 % der Pflegesachleistung, da diese für den Pflegegrad 2 insgesamt €689 beträgt. Das heißt, der Pflegebedürftige hat zusätzlich zu dem Anteil an der ambulanten Pflegesachleistung noch einen Anspruch auf 27,4% des Pflegegelds. Bei Pflegegrad 2 beträgt das Pflegegeld bzw. die ambulante Geldleistung €316 im Monat. 27,4% dieses Pflegegelds sind €86,58 im Monat.

Der Pflegebedürftige erhält somit insgesamt €586,58 im Monat für seine Pflege, wobei ihm €86,58 davon von der Pflegeversicherung zukommen, welche er seinen Angehörigen geben kann, um deren Aufwand zu kompensieren.